Unterhaltsvorschuss: Erweiterter Kreditrahmen für Kinder

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Entscheidung, armen Eltern mit Kindern ab 1.1.2017 Unterhaltsvorschuss bis zum 18 Lebensjahr des Kindes zu gewähren. „Notdürftige Kinder haben die Unterstützung des Staates verdient nicht nur sechs Jahre wie bisher, sondern so lange bis sie sich selbst helfen können. Ich kritisiere allerdings die einseitige Sichtweise und die klischeehafte Berichterstattung“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.

Hintergrund

Unterhaltsvorschuss ist ein Kredit des Staates, den der sogenannte „alleinerziehende“ Elternteil -  meist Mütter - einseitig im Namen des Kindes aufnehmen kann. Dieser Kredit muss vom anderen Elternteil – meist Väter - wieder zurückgezahlt werden, sobald er dies kann. „Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen, dass immer mehr Mütter Unterhalt zahlen müssen, das Schwarz-Weiß-Gendermuster verzerrt. Wir kritisieren, dass diese Mütter und Väter einseitig und pauschal verurteilt werden. Ihnen wird unterstellt, Unterhalt zu ´verweigern´, ´zahlungsunwillig´ zu sein, sich vor Unterhalt zu ´drücken´. Ja, die gibt es, aber es ist eine Minderheit von 20 bis 30 Prozent“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler. Immer mehr Mütter und Väter sind auf Grund von Leiharbeit, mangelnder beruflicher Qualifikation, krankheitsbedingt nicht in der Lage ausreichend oder überhaupt Unterhalt zu zahlen.

Forderungen

ISUV fordert, dass die Lebenssituation von der sogenannten „Alleinerziehenden“ genauer untersucht wird. In vielen Fällen leistet der unterhaltspflichtige Elternteil auch einen erheblichen Betreuungsanteil, ohne dass der finanziell berücksichtigt wird. Ebenso möchte der Verband, dass eine fortlaufende Statistik über die Lebenssituation von einseitig unterhaltspflichtigen Elternteilen erstellt und ständig fortgeführt wird.

„Wir fordern genauso viel Mitleid, Empathie, Solidarität, Unterstützung für unterhaltspflichtige Väter und Mütter, denen der Umgang, denen gemeinsame Elternschaft im Rahmen eines Wechselmodells – nicht zuletzt aus finanziellen Gründen verweigert wird.“ (Linsler)

Unterhaltsvorschuss in Zahlen

Grundsätzlich wird der Unterhaltsvorschuss errechnet aus dem Mindestunterhalt abzüglich des gesamten Kindergeldes. Das wird auch so bleiben. Deshalb sind die Zahlbeträge: 150 € (342 ./. 192 € Kindergeld neu), 201 € und 268 €. Das natürlich nur für die Kindergeldanrechnung für erstes/zweites Kind. Bei drittem und vierten Kind entsprechend. Zudem sind diese Beträge „entwickelt“ aus den Mindestunterhaltssätzen der DT 2017 abzüglich der von Dir mitgeteilten neuen Kindergeldbeträge.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

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