"Eckpunkte"

zur Reform des Kindesunterhaltsrechts

ISUV: Stellungnahmen - Information - Meinung

Als mitgliederstärkster, bundesweit arbeitender Familienrechtsverband Deutschlands ist ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e. V. - stets am Puls der aktuellen Entwicklungen. Auf dieser Seite finden Sie unsere detaillierten Stellungnahmen zu den „Eckpunkten des Justizministeriums“, die untergliedert sind in Reform des Kindesunterhaltsrechts, Reform des Betreuungsunterhalts, Reform des Selbstbehalts.

Wir kritisieren, dass die dringend notwendige Reform der Düsseldorfer Tabelle nicht angegangen, vollkommen ausgeklammert wird.

Unsere Stellungnahmen speziell zu den „Eckpunkten“, aber grundsätzlich allgemein zu allen familienrechtlichen Fragen, dienen dazu, Probleme und Kritikpunkte von betroffenen Trennungseltern in die Öffentlichkeit zu bringen. Gleichzeitig geben wir praktische und realistische Impulse für Reformen im Familienrecht und in der Familienpolitik.

Reform des Kindesunterhalts

Die Reform des Kindesunterhalts ist ein zentrales Anliegen, das wir zusammen mit Fachleuten und engagierten betroffenen Mitgliedern diskutieren. In unseren Stellungnahmen gehen wir auf die Herausforderungen und Chancen ein, die diese Reform für Trennungseltern mit sich bringt.

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Reform des Betreuungsunterhalts

Die Reform des Betreuungsunterhalts ist ein weiterer Schwerpunkt unseres Meinungsbildungsprozesses. In Beiträgen beleuchten wir die vorgeschlagenen Änderungen und deren Auswirkungen auf alle Beteiligten – Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige und Kinder.

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Neustrukturierung Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist das Existenzminimum für Unterhaltspflichtige. Dieser Betrag – 1370 EURO , Stand 2023 – muss Unterhaltspflichtigen zum Leben und Überleben reichen. Selbstbehalt, ein Schlüsselbegriff in Unterhaltsangelegenheiten, ist ein weiterer Fokus unserer Statements. Wir analysieren die Auswirkungen möglicher Veränderungen und vertreten dabei eine klare Meinung.

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Hauptkritik an den Eckpunkten: Düsseldorfer Tabelle (DTB)

Die Düsseldorfer Tabelle wird in den Eckpunkten einfach übergangen, obwohl  sie seit Jahren schon in Schieflage ist. Diese Zustandsbeschreibung gilt für den in der Düsseldorfer Tabelle festgeschriebenen Selbstbehalt, aber insbesondere auch bezüglich der Explosion Unterhaltsbeträge. In unserer Verbandszeitschrift ISUV-Report 173 gehen wir ausführlich auf die Schieflage der Düsseldorfer Tabelle ein und fordern einen Paradigmenwechsel.

Ein zentraler Kritikpunkt ist auch, dass die Düsseldorfer Tabelle das Lohnabstandsgebot zu wenig berücksichtigt. Dies galt schon in Bezug auf Hartz IV und erst recht jetzt in Bezug auf das Bürgergeld.
Die Mindestunterhaltsverordnung für 2024 bedeutet eine weitere Anhebung der Kindesunterhalts. Somit ist dann der Kindesunterhalt in zwei Jahren auf über 20 Prozent angestiegen. Zurecht verweisen unsere Mitglieder immer darauf, dass die Lohnsteigerungen erheblich geringer ausfallen.

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