Kindesunterhalt

Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder

Unterhaltsrechner 2023

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Allgemeines zum Kindesunterhalt

Kindesunterhalt besteht also nicht nur in Geldform, sondern auch in Naturalien, Betreuung. Wobei sich Betreuung in der Hauptsache auf minderjährige Kinder bezieht. Voraussetzung für Unterhalt ist immer Bedürftigkeit der Person, was bei minderjährigen Kindern nahezu immer vorausgesetzt werden kann. Kann der Unterhaltspflichtige nicht zahlen, so kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Beim Kindesunterhalt unterscheidet man zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder (Kindesunterhalt ab 18).

 

 

Was ist Barunterhalt oder Naturalunterhalt?

Die Frage, wer den Unterhalt für das Kind zahlen muss, stellt sich nicht, wenn die Eltern gemeinsam mit dem Kind zusammenleben. Leben Eltern nach Trennung oder Scheidung getrennt, leistet der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt, den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt in Form von Betreuung, Kost und Logis. Zur Zahlung von Barunterhalt ist hingegen der andere Elternteil verpflichtet.

Es gilt: Barunterhalt und Betreuungsleistung sind gleichwertig.

 

Kindesunterhalt Anspruchsgrundlagen

Beim Anspruch des Unterhalts sind drei Aspekte zu prüfen:

  1. Bedarf: was braucht ein Kind?
  2. Bedürftigkeit: was kann ein Kind per Vermögen selbst decken?
  3. Leistungsfähigkeit: wieviel kann der Unterhaltspflichtige zahlen?


Kindesunterhalt festlegen

Kindesunterhalt kann erst geltend gemacht werden, wenn er vorher gefordert wird. Das heißt in der Praxis, der Unterhaltsberechtigte muss dem Unterhaltspflichtigen mitteilen (z.B. Brief per Einschreiben) ab wann er (klare Zeitangabe) den Kindesunterhalt in welcher Höhe erwartet.

Man muss auch nicht gleich vor Gericht ziehen: Die Eltern können einen Vergleich schließen, d. h. vereinbaren, wer, was und wie viel bezahlt. Allerdings können Eltern den Kindesunterhalt in einer Vereinbarung nicht ausschließen.

Der Unterhaltspflichtige kann auch mittels Urkunde einen Unterhalt beim Jugendamt festschreiben lassen. Bevor man eine Jugendamtsurkunde unterschreibt, sollte man sie von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Nicht immer rechnet das Jugendamt korrekt.

Wir von ISUV empfehlen unseren Mitgliedern immer die Jugendamtsurkunde von einem ISUV-Kontaktanwalt mittels schriftlicher Rechtsberatung, die in der Mitgliedschaft enthalten ist, überprüfen zu lassen.

Können sich die Eltern nicht einigen, weil der Unterhaltspflichtige eine Jugendamtsurkunde nicht unterschreibt, keine Auskunft gibt oder bezüglich des unterhaltsrelevanten Einkommens keine Einigung besteht, dann legt das Familiengericht den Unterhalt fest. Wenn um Kindesunterhalt gestritten wird, besteht Anwaltszwang.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das ISUV-Merkblatt Nr. 9, „Der Anwaltszwang in Ehe- und Familiensachen“

Beratung & Austausch

Der Kindesunterhalt ist bei Veranstaltungen und Fachreferaten in unseren Kontaktstellen ein „beliebtes“ Thema. Als ISUV-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich bei Fragen dazu vertrauensvoll an die Kontaktstellenleiter zu wenden oder sich bei Veranstaltungen mit anderen Mitgliedern sowie im ISUV-Forum auszutauschen.

Expertenwissen von Anwälten

Als ISUV-Mitglied profitieren Sie von einer schriftlichen Rechtsberatung. Wir beantworten Ihre Fragen zum Unterhalt auch gerne schriftlich und bieten Ihnen umfassende Informationen, Hilfe zur Selbsthilfe, Anregungen zu Initiativen sowie transparenten Expertenrat.

Ratgeber & Merkblätter

Beachten Sie außerdem unsere Merkblattempfehlungen am Ende dieser Seite. Als ISUV-Mitglied erhalten Sie 50% Rabatt auf Merkblätter und Ratgeber. Mit unserem leicht verständlichen Ratgeber verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über alles Wichtige. Diese weiteren Mitgliedsvorteile erwarten Sie.

Kindesunterhalt 2023: Mögliche Sozialleistungen im Blick behalten

Durch die Anhebung des Selbstbehalts 2023 und des Kindesunterhalts 2023 sind zigtausende unterhaltspflichtiger Väter und Mütter mit zwei und mehr Kindern – teils sogar schon mit einem Kind - nicht mehr in der Lage, den geforderten Kindesunterhalt zu zahlen. Wie können Sie sich aus der sozialen Notlage befreien?

Wenn der in der Düsseldorfer Tabelle 2023 geforderte Unterhalt nicht gezahlt werden kann, spricht man von „Mangelfällen“. Die Anfragen von „Mangelfällen“ beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) häufen sich außergewöhnlich stark.

„Jedem Kind steht der Mindestunterhalt und die Betreuung durch beide Eltern zu. Können diese Leistungen aus finanziellen Gründen von den Eltern nicht erbracht werden, muss der Staat mit Sozialleistungen einspringen“, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Trennungseltern sollten immer berücksichtigen: „Einkommen vermehrt sich nicht, auch wenn man noch so heftig darum streitet. Im Interesse nicht zuletzt der Kinder rate ich dringend einvernehmlich und empathisch vorhandenes Einkommen angemessen aufzuteilen und mögliche Sozialleistungen im Blick zu behalten.“

 

 

Wer ist betroffen?

Bisher waren dies Unterhaltspflichtige der Einkommensgruppen 1 und 2, also Menschen mit einem Netto-Monatseinkommen bis 2300 EURO. Jetzt stellen wir fest, dass auch Unterhaltspflichtige der Einkommensgruppen 3 und 4, also Unterhaltspflichtige aus der Mittelschicht mit Monatseinkommen bis 3100 EURO immer näher an den Selbstbehalt, ans Bürgergeld heranrücken.

 

 

Unterhaltsrecht oder Sozialrecht?

Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht Manfred Hanesch rät grundsätzlich: „Bei beengten finanziellen Verhältnissen sollte immer überlegt werden, ob der Mandant auf der unterhaltsrechtlichen oder sozialrechtlichen Schiene besser fährt.“

Diese Weichenstellung hängt von der Höhe des nach Abzug des Unterhalts verfügbaren Einkommens ab. Das Resteinkommen kann unterhalb des Selbstbehalts liegen, ist jedoch dann immer noch höher als die Grenze zur Bedürftigkeit und damit des Bürgergeldbezugs.

Konkret heißt das, wenn der Selbstbehalt bei € 1.370,00 liegt, der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Unterhalts nur noch € 1.350,00 zur Verfügung hat und der Bedarfssatz bei € 1.320,00 inklusive Regelsatz, Unterkunftskosten und Mehrbedarf liegt, wie dies beispielsweise in Darmstadt der Fall ist. Liegt das Einkommen über der Bedürftigkeitsgrenze, so steht dem Unterhaltspflichtigen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz zu.

Ist das Einkommen niedriger, so kann die Hilfe nach § 11 b Abs.1 Nr. 7 Sozialgesetzbuch II beantragt werden. Das Jobcenter zahlt dann pauschal die angemessenen Unterkunftskosten. „Erforderlich ist neben dem Antrag der Nachweis der regelmäßigen Unterhaltszahlung und die Vorlage eines Unterhaltstitels in Form eines Gerichtsbeschlusses, einer notariellen Vereinbarung über den Unterhalt oder die Vorlage einer Jugendamtsurkunde“, betont Hanesch.

 

 

Temporäre Bedarfsgemeinschaft

„Bei beengten finanziellen Verhältnissen, in den Einkommensgruppen 1 - 3 sollte immer geprüft werden, ob nicht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt“, fordert ISUV-Sozialrechtscoach Gordon Vett.

Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) immer dann vor, wenn sich das Kind oder die Kinder pro Kalendertag mehr als 12 Stunden im Haushalt eines Elternteils aufhalten. Der betreffende Elternteil erhält dann pro Kind …. EURO. Vett hebt hervor: „In der Praxis hilft das Eltern die Kinder gemeinsam zu betreuen, fördert die gemeinsame elterliche Sorge. Es hat sich gezeigt, dass so auch aufreibende Prozesse vermieden werden können.“

Wer Leistungen im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft beantragt, muss viele Formulare ausfüllen, erhält Nachfragen vom Jobcenter, muss selbst nachfragen, muss Geduld mitbringen, muss seine Verhältnisse offenlegen. „Unterhaltspflichtige resignieren da schnell, verstehen die Formulare nicht, haben Angst, den Haken an der falschen Stelle zu setzen“, weiß Vett.

 

 

Unterstützung von ISUV

Dafür bietet ISUV Betroffenen Hilfe an. Es steht ein Sozialrechts-Team bereit, das mit Betroffenen auslotet, ob sich ein Antrag lohnt. Ist dies der Fall, kann bei Antragstellung unterstützt werden.

Betroffene können sich per Mail hilfesozialrecht(at)isuv(dot)de an den Verband wenden, Sozialrechtscoach Gordon Vett kann direkt kontaktiert werden: 0177/4743661, Mo. bis Do. 9.00 – 16.00 Uhr

Für die ISUV-Vorsitzende ist dies ein zentrales Anliegen: „Gemeinsame Betreuung darf nicht am Geld scheitern. Es geht darum, unterhaltspflichtige Mütter und Väter, die vollerwerbstätig sind, Kinder mitbetreuen, darin zu bestärken, sozialrechtliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, die sie sich verdient haben.“

ISUV bietet Hilfe zur Selbsthilfe

Der sozialrechtliche Weg der temporären Bedarfsgemeinschaft kann Kinderarmut, Streit zwischen Elternteilen verhindern.

Dieser Weg ist allerdings mit bürokratischen Hürden gepflastert, vor denen Betroffene schnell resignieren,
sich hilflos der Flut von Formularen ausgesetzt fühlen
und die Formulare auch teilweise nicht verstehen.

Hier möchte ISUV „Wegweiser“ sein.

Als ISUV-Mitglied erhalten Sie von uns Hilfe bei sozialrechtlichen Anliegen.

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen einach per Mail an hilfesozialrecht(at)isuv(dot)de.
Sie werden dann an einen erfahrenen Berater und Coach in Sachen temporäre Bedarfsgemeinschaften weitergeleitet.

ISUV-Sozialrechtscoach Gordon Vett erreichen Sie Mo. bis Do. 9.00 - 16.00 Uhr telefonisch unter: 0177/4743661

Kontakt aufnehmen ISUV-Mitglied werden

Kindesunterhalt wird nicht gezahlt: Wo gibt es Hilfe?

Wenn der Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht gezahlt wird, fehlt das Geld zur Versorgung des Kindes oder der Kinder und damit ein Teil des Familieneinkommens. In einigen Fällen kommt es vor, dass der Unterhaltspflichtige auch nur einen Teil des Unterhalts überweist, weil er/sie beispielsweise einen finanziell schlechten Monat hat, weil er oder sie weniger arbeiten konnte.

Immer wieder werden wir von Betroffenen gefragt, an wen muss man sich wenden, das Jugendamt oder das Jobcenter? Bekomme ich den Unterhalt ersetzt? Seit der Anhebung des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts am 1. Januar 2023 haben sich die Anfragen sprunghaft erhöht“, stellt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich fest.

Der Unterhalt, so das juristische Wording, gilt als Einkommen der Kinder, wird aber auf das Bürgergeld angerechnet. Daher sollte bei einer nur teilweisen Zahlung durch den Unterhaltspflichtigen das Jobcenter darüber informiert werden, dass in diesem Monat weniger Unterhaltszahlungen geleistet wurden. Das Jobcenter muss dies berücksichtigen und dann eine entsprechende Einkommensberechnung erstellen.

 

 

Unterhaltsvorschuss durch das Jobcenter oder Jugendamt?

Das Jobcenter ist dann zuständig, wenn es sich um kurzzeitige Ausfälle seitens des/der Unterhaltspflichtigen handelt. Wenn die Zahlungen seitens des Unterhaltspflichtigen ganz ausfallen, ist nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Das gilt auch, wenn der Kindesvater immer wieder unregelmäßig zahlt und kontinuierlich zu wenig überweist.

Das Jugendamt gewährt dann einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als Vorschussleistung oder Ausfallleistung gezahlt. Eine Voraussetzung für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses besteht darin, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig nachkommt.

 

 

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2023?

Wie viel der Unterhaltspflichtige zahlen muss, richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und nach dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes. Für die Berechnung wird der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle herangezogen.

Der Unterhaltsvorschuss 2023 ist allerdings vom Jugendamt auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Kinder erhalten monatlich:

  • Kinder bis 6 Jahre: € 187,00
  • Kinder bis 12 Jahre: € 252,00
  • Kinder bis 18 Jahre: € 338,00

Einige Mütter oder auch unterhaltsberechtigte Väter scheuen manchmal den Gang zum Jugendamt. Sie wollen dem unterhaltspflichtigen Elternteil keine Probleme bereiten oder die oft schon angespannte Beziehung nicht weiter strapazieren.

„Es besteht oft der Irrglaube, dass bei Zahlung von Unterhaltsvorschuss beim Unterhaltspflichtigen Schulden auflaufen. Fakt ist allerdings, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann, kann das Jugendamt kein Geld zurückholen“, stellt Fachanwalt für Sozialrecht Manfred Hanesch fest.

 

 

Das Jugendamt einschalten?

Will der Unterhaltspflichtige aus welchen Gründen auch immer nicht zahlen, obwohl er könnte, laufen Unterhaltsschulden auf, wenn der Unterhaltsberechtigte Unterhaltsvorschuss fordert. Das Jugendamt betreibt nun die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses.

„Das Jugendamt übernimmt damit den Unterhaltskonflikt. In der Praxis stellen wir fest, dass mit der Einschaltung des Jugendamtes immer eine Verschärfung der Konfliktsituation zwischen den Trennungseltern einhergeht. Dies hat dann auch Auswirkungen auf die Kinder. Konfliktpunkt ist, dass das Jugendamt nicht vermittelt, sondern nur dem unterhaltsberechtigten Elternteil beisteht“, stellt Sozialanwalt Hanesch fest.

Grundsätzlich meint die ISUV-Vorsitzende Ulbrich sollten Betroffene, denen das Einkommen für die Familie nicht reicht, prüfen, „ob andere sozialrechtliche Hilfen möglich sind, bevor sie Unterhaltsvorschuss fordern. Mitglieder können uns ihr Anliegen per Mail an hilfesozialrecht(at)isuv(dot)de schreiben und werden von einem erfahrenen Coach beraten.“

Sozialrecht


Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe bei sozialrechtlichen Angelegenheiten

Kindesunterhalt 2023 berechnen

Die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts 2023 bilden die Düsseldorfer Tabelle 2023 (Unterhaltstabelle) und die Leitlinien der Oberlandesgerichte. Die Unterhaltstabelle sagt, wieviel ein Kind in der Regel braucht, Abweichungen sind möglich. Die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch kein Gesetz, daher kann von ihr im Einzelfall auch abgewichen werden.

Umgangskosten können hier relevant sein. Wenn mehr Kinder zu versorgen sind, können die Beträge niedriger ausfallen. Wenn nur ein Kind da ist, dann können die Zahlbeträge auch höher sein. Dem Unterhaltspflichtigen muss der notwendige Selbstbehalt zur Sicherung des Existenzminimums bleiben. Angerechnet werden kann auf den Unterhalt auch ein geldwerter Wohnvorteil.

 

 

Unterhaltsrechner 2023: Kindesunterhalt berechnen

Mit unserem Unterhaltsrechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert den Kindesunterhalt. Geben Sie einfach relevante Informationen ein und erhalten Sie eine genaue Schätzung des Unterhaltsbetrags. Unser Unterhaltsrechner berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Einkommen und Anzahl der Kinder, um Ihnen eine zuverlässige Berechnung zu liefern.

Unser Unterhaltsrechner bietet Ihnen eine transparente und verlässliche Grundlage, um Ihre finanzielle Situation besser zu planen und mögliche Unterhaltszahlungen einzuschätzen.

Bitte beachten Sie, dass der Unterhaltsrechner lediglich eine Schätzung liefert und keine rechtliche Beratung ersetzt. Bei komplexen Unterhaltsfragen empfehlen wir, professionelle rechtliche Hilfe über unsere bundesweit vertretenen Kontaktstellen in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

Kindesunterhalt 2023: Düsseldorfer Tabelle

Zu unterscheiden sind in der Düsseldorfer Tabelle die Zahlbeträge und die Tabellenbeträge. Von den Tabellenbeträgen wird jeweils die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, das sind dann die „Zahlbeträge“. Der Barunterhaltsverpflichtete deckt den Regelbedarf zzgl. Krankenversicherungskosten. Der sonstige Mehrbedarf ist entsprechend der Einkommensverhältnisse zu teilen. Mehrbedarf ist regelmäßig anfallender Bedarf, der durch den Regelbedarf (festgelegt in der Düsseldorfer Tabelle) nicht abgedeckt ist.

Immer häufiger entstehen Mangelfälle, weil nicht alle Ansprüche des Unterhalts gemäß den Zahlbeträgen der Düsseldorfer Tabelle befriedigt werden können. Von ISUV-Mitgliedern wird immer wieder kritisiert, dass die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle zu hoch sind und mehrfach schon überproportional angehoben wurden.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Auf dieser Seite informieren wir Sie über das Wichtigste zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 (Stand 01.01.2023).

Mehr Informationen Download Düsseldorfer Tabelle 2023 (PDF)

Rangfolge beim Kindesunterhaltsanspruch

Unterhaltsansprüche unterliegen immer einer Rangfolge. Es gilt minderjährige Kinder kommen zuerst. Dann kommen die Elternteile, die minderjährige Kinder betreuen. Volljährige Kinder (Kindesunterhalt ab 18) kommen erst auf Rang 4: volljährigen Kindern ist es in der Regel zumutbar, für den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Aus diesem Grunde hält man diese Kinder für weniger schutzbedürftig im Verhältnis zu anderen Unterhaltsberechtigten.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das ISUV-Merkblatt Nr. 16, „Die Rangfolge von Unterhaltsansprüchen“

 

Grundlage für die Höhe des Kindesunterhalts

Dies ist das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Es wird ermittelt, indem sämtliche möglichen Einkommen erfasst werden:

  • Erwerbseinkommen (selbständig oder nicht selbstständig)
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitaleinkünfte
  • Bürgergeld
  • Mietfreies Wohnen
  • Dienstwagen als geldwerter Vorteil

Abgezogen werden vom Einkommen:

  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
  • Berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5% des Nettoeinkommens)
  • Fahrtkosten
  • Schulden (Zinsen immer, Tilgung möglicherweise im Einzelfall).

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das ISUV-Merkblatt Nr. 11, „Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen“.

 

Der Unterhaltspflichtige muss über seine Einkommensverhältnisse Auskunft geben, wenn er dazu aufgefordert wird. Der Unterhaltsberechtigte hat einen Auskunftsanspruch. Allerdings kann der Unterhaltsberechtigte nicht nach Belieben Auskunft verlangen. Auskunft kann alle zwei Jahre eingefordert werden, der Auskunftsanspruch ist gegenseitig.

Abänderung von Unterhaltstiteln ist bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse möglich. Wesentliche Änderungen sind:

  • Das Einkommen verändert sich „wesentlich“ – erheblich, so dass er in der Düsseldorfer Tabelle um mindestens eine Stufe höher eingruppiert wird
  • Der Berechtigte erlangt eine eigene Lebensstellung
  • Der Berechtigte bezieht ein wesentlich höheres Einkommen
  • Der Berechtigte wird volljährig und eine beiderseitige Barunterhaltsverpflichtung entsteht

Wesentliche Änderungen muss sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der Unterhaltsverpflichtete unaufgefordert mitteilen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das ISUV-Merkblatt Nr. 20, „Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht“

 

 

Kindesunterhalt und Rückzahlung von Schulden

Oft ein Thema und Anlass für Konflikte, Unterhalt und Rückzahlung von Schulden. Schulden, die bereits vor der Trennung eingegangen wurden, und die bereits während der Ehe abgezahlt wurden, können vom Einkommen abgezogen werden.

Beim Kindesunterhalt darf der Schuldenabzug aber nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt unterschritten würde, also der unterste Betrag der Düsseldorfer Tabelle. Anders ausgedrückt: Dieser Mindestunterhalt muss auf jeden Fall gezahlt werden, egal wie hoch die Schulden sind. Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, sich um eine Reduzierung der Monatsraten zu bemühen, auch wenn der Kredit dadurch insgesamt länger läuft und teurer wird. Ist das nicht möglich oder nicht ausreichend, muss der unterhaltspflichtige Elternteil notfalls einen Nebenjob annehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können.

 

 

Rückforderung von Unterhalt

Ein häufiges Problem, eine häufige Frage von Unterhaltspflichtigen ist, ob zu Unrecht gezahlter Unterhalt rückwirkend zurückgefordert werden kann. Unterhalt kann nur zurückgefordert werden ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde. Es handelt sich um ein komplexes Problem mit sehr viel Rechtsprechung dazu.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das ISUV-Merkblatt Nr. 30, "Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Unterhalt“

Kindesunterhalt für minderjährige Kinder

Bei minderjährigen Kindern gilt die Regelung: Ein Elternteil betreut – der andere zahlt. Dies gilt auch dann noch, wenn ein Elternteil 40 Prozent betreut, muss er auch 100 Prozent Unterhalt gemäß der Unterhaltstabelle zahlen.

Dies will ISUV ändern, fortan soll dann für die Aufteilung von Unterhalt gelten: Beide betreuen, Beide bezahlen.

 

Rangordnung beim Unterhalt für minderjährige Kinder

Was die Rangordnung beim Unterhalt anbelangt: Minderjährige Kinder haben immer Vorrang. Unterhalt für Kinder muss gezahlt werden, bis eine Ausbildung abgeschlossen ist. Zu beachten ist, Krankenversicherung, Mehrbedarf, Sonderbedarf werden in den Zahlbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht berücksichtigt.

 

 

Pflicht zur Erwerbstätigkeit

Für den Unterhaltspflichtigen besteht bei minderjährigen Kindern erhöhte Pflicht zur Erwerbstätigkeit – „Erwerbsobliegenheit“ - um seine Leistungsfähigkeit gegenüber den Kindern zu sichern. Gerichte achten darauf besonders, dass der Unterhaltspflichtige zumindest den Mindestunterhalt – siehe Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle – zahlt. Manche Gerichte fordern vom Unterhaltspflichtigen, wenn sein regelmäßiges Einkommen nicht reicht, dass er einen zweiten Job annehmen muss.

Ganz besonders zu beachten ist: Grundsätzlich sind Unterhaltspflichtige nicht berechtigt ihre Stunden zu kürzen, um weniger Unterhalt zu zahlen. Stundenkürzung ist zwar möglich auf Grund von Krankheit, jedoch werden eine amtsärztliche Untersuchung und entsprechendes Attest in der Regel angefordert. Wird der Mindestunterhalt unterschritten, kennen Gerichte kein Pardon. Dem Unterhaltspflichtigen wird aufgegeben sich entsprechend zu bewerben und/oder eine „zumutbare“ Nebentätigkeit anzunehmen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das ISUV-Merkblatt 23, „Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder“

 

 

Betreuungskosten nicht enthalten

Im Übrigen sind die Betreuungskosten in den Zahlbeträgen der Düsseldofer Tabelle nicht enthalten. So ist Hortbetreuung Mehrbedarf und kann vom Unterhaltspflichtigen gefordert werden, allerdings wird das Essensgeld abgezogen, denn dies ist im Kindesunterhalt enthalten.

Es gibt des Weiteren Sonderbedarf, z. b. Klassenfahrten, auch daran hat sich der Unterhaltspflichtige meist anteilig zu beteiligen. Im Übrigen gibt es dazu viele Einzelfallentscheidungen, die zu beachten sind. Ein Sonderproblem sind die Kosten für Privatschule, hierzu gibt es Einzelfallentscheidungen.

Auch wenn ein minderjähriges Kind Vermögen besitzt, muss es dieses nicht für den Unterhalt einsetzen.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt


Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Kindesunterhalt.

Kindesunterhalt ab 18 | Volljährigenunterhalt

Mit Vollendung des 18. Lenbensjahres entfällt die Aufteilung in Natur- und Barunterhalt, bei dem ein Elternteil betreut – der andere zahlt . Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern, die immer unterhaltsberechtigt sind, müssen volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch (Kindesunterhalt ab 18) selbst geltend machen, wenn sie noch keine eigene Lebensstellung erreicht, bzw. nicht in der Lage sind sich selbst zu "unterhalten". Die Unterhaltszahlungen werden in der Regel auf das eigene Konto des Kindes überwiesen.

Ab 18 Jahren sind beide Elternteile zum Kindesunterhalt verpflichtet

Mehr Infos zum Kindesunterhalt ab 18


Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindesunterhalt ab 18.

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